Ab 2021 schärfere Auflagen für Hausbesitzer

Wegen neuer EU-Richtlinie wird künftig nur mehr das „Nearly Zero Emission“-Gebäude gefördert

Mehr Dämmung

Im Detail bedeutet dies laut Robert Lechner von der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (ÖGNB):

· Einfamilienhäuser brauchen eine 25 bis 30 Zentimeter dicke Dämmung, Dreischeibenverglasung, eine Lüftungsanlage oder einen großen Garten mit viel Photovoltaikfläche, Solarthermie oder Biomasseheizung.

· Mehrfamilienhäuser, Büros, Projekte im bebauten Gebiet brauchen eine 20 bis 25 Zentimeter dicke Dämmung, Dreischeibenverglasung, Lüftungsanlage. Ab 2017 gilt ein neuer Finanzausgleich, er soll die bundesländerweise Wohnbauförderung darauf bereits so weit wie möglich abstellen.

Orientierung am Klimaschutz

Doch war die Wohnbauförderung schon bisher stark am Klimaschutz orientiert: Die rund drei Milliarden Euro, die im Rahmen einer 15a-Vereinbarung im Verfassungsrang vom Bund an die Länder fließen, werden zum „Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen“ gewährt, so die 15a-Vereinbarung.

Damit Ihre Immobilie oder Ihr Neubau in Zukunft den Umweltauflagen entspricht, bieten wir von SF-Bau Lieboch, Ihnen eine kostenlose Beratung an.

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